Fraktionen
Die Stadtverordneten können sich nach § 36 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion kann auch Stadtverordnete, die keiner Fraktion angehören, als Hospitanten aufnehmen. Das Nähere zu den Fraktionen ist in der Geschäftsordnung (s. a. Stadtrecht) geregelt.

Grundsätzlich erhalten Parteien oder Wählergruppen, die durch Wahlen in der Gemeindevertretung vertreten sind, Fraktionsstatus. Eine Fraktion kann auch Mitglieder des Magistrats oder sonstige Personen beratend zu ihren Sitzungen hinzuziehen. Diese unterliegen allerdings dann auch der gesetzlich vorgegebenen Verschwiegenheitsverpflichtung.

Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Mitglieder und die Namen des Vorsitzenden sowie seiner Stellvertreter sind der Stadtverordnetenvorsteherin und dem Magistrat mitzuteilen.

Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Stadtverordnetenversammlung mit. Sie können insoweit auch ihre Auffassung öffentlich darstellen.

In Langen haben sich nach der letzten Kommunalwahl insgesamt 5 Fraktionen gebildet.
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